Gesetze / Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
1. SprengV§ 3 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 3 1. SprengV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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11.06.2017 Ausfertigung
§ 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2017 (BGBl. I 1617)
BGBl. 2017 I S. 1617
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29.03.2017 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 110 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I 626)
BGBl. 2017 I S. 626
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17.07.2009 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 2062)
BGBl. 2009 I S. 2062
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11.10.2002 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I 3970, 4592)
BGBl. 2002 I S. 3970
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01.09.2002 Ausfertigung
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. September 2002 (BGBl. I 3434)
BGBl. 2002 I S. 3434
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.