Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 110 · BT-Drs. 18/10183 · S. 117
Zu Artikel 110 (Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (7134-2-1))
Zu Artikel 110 (Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (7134-2-1)) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Gegenüber Unterauftragnehmern gilt die Befreiung für Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe, die nur für militärische oder polizeiliche Zwecke bestimmt sind. Die Übermittlung der schriftlichen Bekanntgabe der Nummer des Genehmigungsbescheides nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder durch die Bezeichnung des Auftrages einer staatlichen Beschaffungs- oder Auftragsstelle kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung künftig auch elektronisch erfolgen. Zu Buchstabe b Der Überlasser von pyrotechnischen Gegenständen oder sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen hat sich vom Erwerber schriftlich bescheinigen zu lassen, dass die Gegenstände oder Stoffe den Vorschriften entsprechend bearbeitet oder verarbeitet werden sollen. Die Übermittlung der Bescheinigung kann aus Gründen der Verwal- tungsvereinfachung künftig auch elektronisch erfolgen. Zu Nummer 2 Herstellern oder Einführern wird die Kennnummer der Herstellungsstätte oder des Einführers auf schriftlichen Antrag von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugeteilt. Die Übermittlung des Antrags kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung künftig auch elektronisch erfolgen. Zu Nummer 3 Die Grenzüberwachungsbehörden haben der für den Empfänger zuständigen Behörde jede Einfuhr von Explosiv- stoffen sowie die gewerbliche Einfuhr von pyrotechnischen Gegenständen, ausgenommen die in § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3 bezeichneten Stoffe und Gegenstände, unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung über die Einfuhr kann aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der schnelleren Übermittlungsmöglichkeit zu- künftig auch elektronisch erfolgen.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.801 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/10183, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 371.974–373.775 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 0c0b4280ace7ac92….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP