§ 10
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Nach Gewicht
- OVG NRW, 10.09.2020 – 14 A 2838/19Zitiert von 7
- VG Oldenburg (Oldenburg), 04.11.2010 – 12 B 2474/10Zitiert von 3
- VG Oldenburg (Oldenburg), 17.09.2009 – 12 A 167/09Zitiert von 3
- VG Hannover, 01.12.2008 – 10 A 4171/06Zitiert von 25
- VG Stade, 06.05.2008 – 6 B 364/08Zitiert von 6
- VG Oldenburg (Oldenburg), 01.04.2008 – 12 B 256/08Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 22.02.2008 – 13 B 1215/07Erfolglose Beschwerde im Eilverfahren gegen die Untersagung von Internetwerbung für private Sportwetten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 126
7 Entscheidungen zu § 10 SpielV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 SpielV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Veranstalter eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf Kindern und Jugendlichen, ausgenommen verheirateten Jugendlichen, den Zutritt zu den Räumen, in denen das Spiel veranstaltet wird, nicht gestatten.