Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Schulgesetz NRW
SchulG§ 39 (aufgehoben)
Stand: 26.08.2026
Für § 39 SchulG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 39 SchulG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 12.04.2006 – 19 B 438/06Zitiert von 7
- OVG NRW, 15.08.2006 – 19 B 1256/06Zitiert von 2
- OVG NRW, 21.02.2006 – 19 E 1466/04Zitiert von 2
- OVG NRW, 29.04.2011 – 19 E 1143/10Zitiert von 2
- VG Münster, 26.03.2007 – 1 K 256/07
- LSG NRW, 17.05.2010 – L 20 B 168/08 SO ERZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 22.04.2009 – 18 K 7793/08Zitiert von 1
- OVG NRW, 05.09.2007 – 19 A 4074/06Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme vom Besuch einer deutschen Schule zwecks Heimunterrichts aus religiösen Gründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 SchulG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.