Gesetze / Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
SchfHwG§ 25 Nichterfüllung, Zweitbescheid
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 48
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Saarland Saarlouis, 11.03.2016 – 6 K 2112/14Zitiert von 2
- VG Saarland Saarlouis, 11.03.2016 – 6 K 2111/14Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 13.03.2024 – B 8 K 21.1277Zitiert von 2
- OVG Saarland, 25.04.2019 – 2 A 802/17Zitiert von 2
- VG Göttingen, 21.08.2024 – 1 A 165/22Zitiert von 1
- VG Köln, 07.07.2016 – 1 K 1258/16
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 07.04.2026 – 6 B 11/26
- VG Bayreuth, 14.08.2025 – B 8 K 23.260
- VG Bayreuth, 10.12.2024 – B 8 S 24.1197
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 SchfHwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/25#abs-1 (1) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/25#abs-2 (2) Die zuständige Behörde setzt in einem Zweitbescheid gegenüber dem Eigentümer fest, welche Reinigungen oder Überprüfungen nach den Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 oder wiederkehrenden Messungen nach § 15 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen innerhalb welchen Zeitraums durchzuführen sind. Für den Fall der Nichtvornahme ist die Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen anzudrohen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/25#abs-3 (3) Der Bescheid ist schriftlich oder elektronisch zu erlassen; er ist zuzustellen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SchfHwG/25#abs-4 (4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den Bescheid haben keine aufschiebende Wirkung.