Gesetze / Schwangerschaftskonfliktgesetz

SchKG

§ 3 Beratungsstellen

Stand: 10.06.2019

Bund25 Entscheidungen

Die Länder stellen ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen für die Beratung nach § 2 sicher. Dabei werden auch Beratungsstellen freier Träger gefördert. Die Ratsuchenden sollen zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen können.

§ 2a § 4