Gesetze / Schwangerschaftskonfliktgesetz
SchKG§ 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; Belästigungsverbot
Stand: 14.11.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BeratungsG/8#abs-1 (1) Für die Beratung nach den §§ 5 und 6 haben die Länder ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen und den ungehinderten Zugang zu diesen sowie eine gemäß den Absätzen 2 und 3 unbeeinträchtigte Beratung in der Beratungsstelle sicherzustellen. Diese Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung nach § 9. Als Beratungsstellen können auch Einrichtungen freier Träger sowie Ärztinnen und Ärzte anerkannt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BeratungsG/8#abs-2 (2) Es ist untersagt, in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen in einer für die Schwangeren wahrnehmbaren Weise, die geeignet ist, die Beratung der Schwangeren in der Beratungsstelle zu beeinträchtigen,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BeratungsG/8#abs-3 (3) Es ist untersagt, das Personal der Beratungsstellen bei der Durchführung der Beratung nach § 6 Absatz 1 und 3 und bei der Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach § 7 Absatz 1 bewusst zu behindern.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 8 SchKG →
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Nach Gewicht
- OVG NRW, 02.10.2003 – 21 A 1144/02Zitiert von 4
- BVerwG, 15.03.2007 – 3 C 35.06Zitiert von 11
- BVerwG, 15.07.2004 – 3 C 48.03Zitiert von 15
- BVerwG, 25.06.2015 – 3 C 1/14Staatliche Förderung von katholischen SchwangerenberatungsstellenZitiert von 2
- BVerwG, 03.07.2003 – 3 C 26.02Zitiert von 15
- BVerwG, 25.06.2015 – 3 C 3/14
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 23.09.2025 – 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672Zitiert von 1
- VG Regensburg, 14.10.2020 – RN 4 E 20.2426Zitiert von 2
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.04.2016 – 4 L 3/16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 SchKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.