Gesetze / Soldatenversorgungsgesetz
SVG§ 82 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 30.09.2009 – B 9 VS 3/09 RZitiert von 14
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2022 – L 6 VS 2165/21Zitiert von 1
- LSG NRW, 20.09.1999 – L 16 B 3/99 KR
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 – L 6 VS 3505/22Zitiert von 4
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2017 – L 13 VE 5/17 ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 – L 1 KR 428/07Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 02.08.2022 – L 1 VE 29/21Zitiert von 2
- BSG, 29.04.2010 – B 9 VS 2/09 RSoldatenversorgung - Soldat auf Zeit - Beendigung des Wehrdienstes - Feststellung von Folgen einer Wehrdienstbeschädigung - Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Wehr - und VersorgungsverwaltungZitiert von 14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 82 SVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Werden Versorgungsberechtigte im öffentlichen Dienst (§ 68 Absatz 4) verwendet, so sind ihre Bezüge aus dieser Beschäftigung ohne Rücksicht auf die Versorgungsbezüge zu bemessen. Das Gleiche gilt für eine Versorgung, die auf Grund der Beschäftigung zu gewähren ist.