Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 90
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 321
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Nach Gewicht
- LSG Hessen, 24.08.2022 – L 6 SF 11/21 EK ASZitiert von 4
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2021 – L 4 KR 4148/20Zitiert von 1
- BSG, 18.08.2022 – B 1 KR 56/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Berichtigung des Passivrubrums - Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswerts - Abgrenzung der fehlerhaften Beteiligtenbezeichnung von der irrtümlichen Benennung einer falschen Person als BeteiligterZitiert von 3
- BSG, 18.08.2022 – B 1 KR 35/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift und fehlender örtlicher Zuständigkeit des SG - keine grundsätzliche Bedeutung der RechtssacheZitiert von 8
- BSG, 22.06.2022 – B 1 KR 41/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift und fehlender örtlicher Zuständigkeit des SG - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Berichtigung des Passivrubrums - Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswerts - Abgrenzung der fehlerhaften Beteiligtenbezeichnung von der irrtümlichen Benennung einer falschen Person als Beteiligter - Angabe des InstitutionskennzeichensZitiert von 2
- BSG, 22.06.2022 – B 1 KR 23/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Bezeichnung - Prozessurteil statt Sachurteil - Klageerhebungswille trotz untypischem Erscheinungsbild der Klageschrift - keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Berichtigung des Passivrubrums - Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswerts - Abgrenzung der fehlerhaften Beteiligtenbezeichnung von der irrtümlichen Benennung einer falschen Person als Beteiligter - Angabe des InstitutionskennzeichensZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 22.05.2026 – L 6 AS 735/26 B ER
- SG Karlsruhe, 19.01.2026 – S 12 AS 227/26 ER
- SG Darmstadt, 19.12.2025 – S 8 AL 348/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 90 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Klage ist bei dem zuständigen Gericht der Sozialgerichtsbarkeit schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben.