Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 92
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/92#abs-1 (1) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde. Die Klage soll einen bestimmten Antrag enthalten und von dem Kläger oder einer zu seiner Vertretung befugten Person mit Orts- und Zeitangabe unterzeichnet sein. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/92#abs-2 (2) Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Er kann dem Kläger für die Ergänzung eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen, wenn es an einem der in Absatz 1 Satz 1 genannten Erfordernisse fehlt. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt § 67 entsprechend.
Wird zitiert von 376 Entscheidungen zu § 92 SGG →
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Nach Gewicht
- SG Duisburg, 13.02.2018 – S 49 AS 1276/15Zitiert von 4
- LSG Bayern, 14.12.2022 – L 18 SO 211/22 B ERZitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 28.01.2010 – L 10 U 4843/09Zitiert von 3
- LSG Bayern, 14.12.2022 – L 18 SO 150/22 B ERZitiert von 1
- BSG, 28.05.2025 – B 8 SO 11/23 RSozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger - Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - unzureichende Bezeichnung des Klagegegenstandes in der Klageschrift
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 – L 25 AS 435/14
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 13.05.2026 – L 11 SF 270/23 EK AS
- BSG, 12.03.2026 – B 4 AS 60/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Revisionsgegenstand - Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Verfahrensmangel - Recht auf den gesetzlichen Richter - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - Pauschalablehnung des gesamten Spruchkörpers
- SG Landshut, 15.12.2025 – S 16 AL 83/24
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