Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 4
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- SG Detmold, 05.03.2014 – S 2 SF 52/14 EZitiert von 6
- LSG Thüringen, 29.04.2021 – L 1 U 1389/19
- BAG, 03.12.2025 – 4 AZR 36/25Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit - GruppenleiterZitiert von 1
- BAG, 24.01.2024 – 4 AZR 114/23Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit - GruppenleiterinZitiert von 21
- LSG NRW, 24.09.2025 – L 11 KA 8/23
- LAG Hamm, 11.12.2024 – 3 SLa 727/24Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 14.05.2024 – L 9 SO 151/23 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2023 – L 8 AY 24/21
- SG Darmstadt, 18.05.2021 – S 9 AS 137/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei jedem Gericht wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Zahl von Urkundsbeamten besetzt wird. Das Nähere bestimmen für das Bundessozialgericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, für die Sozialgerichte und Landessozialgerichte die nach Landesrecht zuständigen Stellen.