Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 56
Stand: 10.06.2019
Mehrere Klagebegehren können vom Kläger in einer Klage zusammen verfolgt werden, wenn sie sich gegen denselben Beklagten richten, im Zusammenhang stehen und dasselbe Gericht zuständig ist.
Wird zitiert von 1.546 Entscheidungen zu § 56 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Neuruppin, 06.02.2023 – S 26 AS 36/22Zitiert von 1
- SG Neuruppin, 07.06.2021 – S 26 AS 2201/16
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.01.2020 – L 5 KR 175/19 B
- SG Neuruppin, 25.01.2021 – S 26 AS 1127/19Zitiert von 2
- SG Neuruppin, 29.09.2023 – S 26 AS 823/22
- SG Duisburg, 31.10.2025 – S 49 U 88/22
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 30.07.2026 – 1 BvR 349/26Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren - fachgerichtliches Abstellen auf unterbliebene Klageverbindung bei Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 113 SGG nicht nachvollziehbar
- LSG NRW, 16.07.2026 – L 4 U 370/25Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Innenmeniskusriss - Treppensteigen unter Tragen einer Last - Belastung innerhalb physiologischer Grenzen - Erfordernis eines geeigneten Unfallmechanismus - Kein Anspruch auf Anerkennung als Arbeitsunfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 18.06.2026 – B 3 P 1/25 RCorona-Pflege-Rettungsschirm: Keine gesetzliche Ermächtigung für die Festlegung einer Ausschlussfrist in den Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbands Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.10.2013 Ausfertigung
§ 56 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I 3836)
BGBl. 2013 I S. 3836
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.