Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 13
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 43
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Nach Gewicht
- VG Freiburg, 25.09.2012 – 3 K 1305/11
- BAG, 03.12.2025 – 4 AZR 36/25Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit - GruppenleiterZitiert von 1
- BAG, 24.01.2024 – 4 AZR 114/23Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit - GruppenleiterinZitiert von 21
- VG Köln, 06.03.2026 – 1 K 904/25
- LAG Hamm, 11.12.2024 – 3 SLa 727/24Zitiert von 1
- OVG Schleswig, 06.10.2022 – 5 LB 15/19Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 06.10.2022 – 5 LB 13/19Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 – 9 C 11880/17Zitiert von 1
- LSG NRW, 07.06.2017 – L 11 KA 50/16 KLZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei jedem Gericht wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Sie wird mit der erforderlichen Anzahl von Urkundsbeamten besetzt.