Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 3
Stand: 10.06.2019
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden mit Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern besetzt.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu § 3 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Bayern, 10.11.2022 – L 2 AS 492/22 B
- LSG Bayern, 25.04.2022 – L 2 AL 62/22 B
- LSG NRW, 20.06.2018 – L 8 R 725/16Zitiert von 3
- LSG NRW, 07.02.2018 – L 8 R 234/17Zitiert von 4
- LSG NRW, 06.12.2017 – L 8 R 437/15Zitiert von 2
- LSG NRW, 06.09.2017 – L 8 R 1071/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 23.07.2026 – B 1 KR 34/24 BNichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels und einer Divergenz Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 07.12.2023 – L 3 SB 2883/23 B
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2023 – L 4 KR 849/23 ER-B
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.