Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 121
Stand: 10.06.2019
Nach genügender Erörterung der Streitsache erklärt der Vorsitzende die mündliche Verhandlung für geschlossen. Das Gericht kann die Wiedereröffnung beschließen.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 121 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 22.01.2026 – B 8 SO 7/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - Feststellung des Erscheinens nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, aber vor der Urteilsverkündung - Beratung und Beschluss über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung durch das Gericht - Ermessensentscheidung - Ermessensreduzierung auf Null - unverschuldete Verspätung
- BSG, 10.03.2022 – B 11 AL 64/21 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - unzureichende Urteilsbegründung - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Vertagungsantrag - Schriftsatznachlass - überlange VerfahrensdauerZitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2005 – L 3 AL 1306/00Zitiert von 2
- BSG, 03.12.2024 – B 2 U 4/22 RSozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verpflichtung des Vorsitzenden zur Bescheidung eines Antrags auf Terminverlegung vor Beginn der mündlichen Verhandlung - ZurückverweisungZitiert von 3
- BSG, 26.11.2024 – B 9 SB 20/24 BNichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - verspätete Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle - Fünfmonatsfrist - Unterscheidung zwischen Übergabedatum und Ausfertigungsdatum - Anforderungen an die Ermittlung des Übergabedatums - Erforderlichkeit des Einverständnisses zur Entscheidung durch Einzelrichter bzw Einzelrichterin - Zustimmung zur Umwandlung eines Erörterungstermins in einen Verhandlungstermin - Ablösung einer früheren Zustimmungsverweigerung - keine Sperrwirkung einer früheren Prozesserklärung - Grundsatz des fairen Verfahrens - Erschwerung der sachgerechten Prozessführung - Darlegungsanforderungen - keine isolierte Überprüfung der Auferlegung von MutwillenskostenZitiert von 3
- BSG, 10.12.2021 – B 5 R 262/21 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - fehlende Feststellung im Protokoll, dass das Sach- und Streitverhältnis mit den Beteiligten in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde
Zuletzt entschieden
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2023 – L 10 SF 47/21 EKZitiert von 1
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2023 – L 10 SF 46/21 EKZitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 – L 8 SB 2987/21 BZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 121 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 121 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.