Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 81 Teilhabechancengesetz
§ 16i tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 außer Kraft.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 81 aufgehoben durch Artikels 13 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
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12.12.2019 Ausfertigung
§ 81 eingefügt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I 2652)
BGBl. 2019 I S. 2652
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