Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 30 Berechtigte Selbsthilfe
Stand: 10.06.2019
Geht die leistungsberechtigte Person durch Zahlung an Anbieter in Vorleistung, ist der kommunale Träger zur Übernahme der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen verpflichtet, soweit
War es dem Leistungsberechtigten nicht möglich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, gilt dieser als zum Zeitpunkt der Selbstvornahme gestellt.
Wird zitiert von 325 Entscheidungen zu § 30 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Halle, 06.05.2010 – S 24 AS 716/06
- BSG, 27.09.2011 – B 4 AS 180/10 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Krankengeld - keine Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Absetzung der mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben - Verteilzeitraum für einmalige Einnahmen - Weihnachtsgeld - Reihenfolge der Absetzungen und AufteilungZitiert von 56
- LSG Baden-Württemberg, 13.10.2010 – L 3 AS 5594/09Zitiert von 1
- BSG, 14.03.2012 – B 14 AS 18/11 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung des Freibetrags bei Erwerbstätigkeit - Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes beim BruttoarbeitsentgeltZitiert von 22
- OLG Karlsruhe, 14.03.2005 – 2 WF 8/05Zitiert von 1
- VG Berlin, 17.06.2010 – 15 K 239.09 VZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2025 – L 13 AS 193/23
- SG Kassel, 18.09.2025 – S 7 AS 166/21
- LSG Hessen, 06.03.2024 – L 6 AS 317/22 ZVW, L 6 AS 122/18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.04.2019 Ausfertigung
§ 30 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. April 2019 (BGBl. I 530)
BGBl. 2019 I S. 530
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07.05.2013 Ausfertigung
§ 30 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2013 (BGBl. I 1167)
BGBl. 2013 I S. 1167
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