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Artikel 1 · BT-Drs. 17/12036 · S. 7

Zu Artikel 1 (Änderung des SGB II)

Zu Artikel 1 (Änderung des SGB II)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zu Nummer 4.
Zu Nummer 2 (§ 28)
Zu Buchstabe a (Absatz 4)
In der Praxis erweist sich der Verwaltungsaufwand für die
Ermittlung des von den Schülerinnen und Schülern zumut-
bar zu tragenden Eigenanteils an der Schülerbeförderung als
außergewöhnlich kompliziert. Ausgangspunkt für die Er-
mittlung der Höhe der Eigenbeteiligung sind die Daten der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 nach § 28
SGB XII (EVS 2008), dort die regelbedarfsrelevanten Ver-
brauchsausgaben nach der Abteilung 7 (Verkehr). Allerdings
ist zu berücksichtigen, dass die korrespondierenden Anteile
der Regelleistung auch die Mobilitätsbedarfe befriedigen
sollen, die neben den Aufwendungen für den Weg zur Schule
bestehen (persönliche Kontakte, Besuche von Angehörigen,
Wahrnehmung von Freizeitangeboten).
Die Schwierigkeit bei der Ermittlung des zumutbaren Eigen-
anteils bei der Schülerbeförderung nach § 28 Absatz 4 SGB II
liegt darin, dass zum einen zu berücksichtigen ist, ob nur die
Kosten für die Schülerbeförderung entstehen oder das Ange-
bot des Personennahverkehrs nur eine Fahrkarte vorsieht, die
auch für andere Zwecke verwendet werden kann. Im zweit-
genannten Fall kommt es weiter darauf an, wie weit das
dadurch erschlossene Mobilitätsfeld reicht. Neben diesen
objektiven Gegebenheiten kommt aber auch noch die sub-
jektive Bedarfslage zum Tragen, nämlich die Frage, in wel-
chem Umfang die Leistungsberechtigten davon nicht abge-
deckte Mobilitätsbedarfe haben.
Da es an normativen Vorgaben fehlt und auch die EVS 2008
hier nicht weiter hilft, ist es ein Gebot der verwaltungsprak-
tischen Handhabbarkeit, für den Regelfall einen Wert anset-
zen zu können, der eine gleichmäßige Handhabung sicher

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.357 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/12036, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.399–19.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 821db3c10f163569….

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