Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/12036 · S. 7
Zu Artikel 1 (Änderung des SGB II)
Zu Artikel 1 (Änderung des SGB II) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Hierbei handelt es sich um eine Folgeänderung zu Nummer 4. Zu Nummer 2 (§ 28) Zu Buchstabe a (Absatz 4) In der Praxis erweist sich der Verwaltungsaufwand für die Ermittlung des von den Schülerinnen und Schülern zumut- bar zu tragenden Eigenanteils an der Schülerbeförderung als außergewöhnlich kompliziert. Ausgangspunkt für die Er- mittlung der Höhe der Eigenbeteiligung sind die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 nach § 28 SGB XII (EVS 2008), dort die regelbedarfsrelevanten Ver- brauchsausgaben nach der Abteilung 7 (Verkehr). Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die korrespondierenden Anteile der Regelleistung auch die Mobilitätsbedarfe befriedigen sollen, die neben den Aufwendungen für den Weg zur Schule bestehen (persönliche Kontakte, Besuche von Angehörigen, Wahrnehmung von Freizeitangeboten). Die Schwierigkeit bei der Ermittlung des zumutbaren Eigen- anteils bei der Schülerbeförderung nach § 28 Absatz 4 SGB II liegt darin, dass zum einen zu berücksichtigen ist, ob nur die Kosten für die Schülerbeförderung entstehen oder das Ange- bot des Personennahverkehrs nur eine Fahrkarte vorsieht, die auch für andere Zwecke verwendet werden kann. Im zweit- genannten Fall kommt es weiter darauf an, wie weit das dadurch erschlossene Mobilitätsfeld reicht. Neben diesen objektiven Gegebenheiten kommt aber auch noch die sub- jektive Bedarfslage zum Tragen, nämlich die Frage, in wel- chem Umfang die Leistungsberechtigten davon nicht abge- deckte Mobilitätsbedarfe haben. Da es an normativen Vorgaben fehlt und auch die EVS 2008 hier nicht weiter hilft, ist es ein Gebot der verwaltungsprak- tischen Handhabbarkeit, für den Regelfall einen Wert anset- zen zu können, der eine gleichmäßige Handhabung sicher
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.357 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12036, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.399–19.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 821db3c10f163569….
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