Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 112 Kostenerstattung auf Landesebene
Stand: 10.06.2019
Die Länder können Abweichendes über die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe ihres Bereichs regeln.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 112 SGB XII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 08.10.2020 – 12 A 701/17Zitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2011 – L 2 SO 1196/10Zitiert von 3
- BSG, 27.02.2019 – B 8 SO 10/17 R(Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten gegen den vorrangig verpflichteten Sozialhilfeträger - Umfang der Kostenerstattung - Anwendbarkeit des § 110 Abs 2 SGB 12)Zitiert von 2
- BSG, 13.02.2014 – B 8 SO 11/12 RSozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in einer Einrichtung - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden gegen den zuständigen Sozialhilfeträger - örtliche Zuständigkeit für stationäre Leistungen - Einrichtungskette - vorherige Unterbringung außerhalb einer Einrichtung - keine ständige Überwachung des Leistungsberechtigten - kein bestimmender Einfluss auf die Betreuung - sachliche Zuständigkeit - Heranziehung des örtlichen Sozialhilfeträgers durch den überörtlichen Sozialhilfeträger - Unbeachtlichkeit interner ZuständigkeitsvereinbarungenZitiert von 30
- BSG, 14.04.2011 – B 8 SO 23/09 R(Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus dem Ausland übergetretene Hilfebedürftige - Kostenerstattungspflicht gem § 108 BSHG - Übergangsregelung des § 147 BSHG bzw § 115 SGB 12 - Eintritt des Erstattungsfalls vor dem 1.1.1994)Zitiert von 5
- VG Würzburg, 24.11.2022 – W 3 K 21.1437Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- SG Wiesbaden, 01.03.2018 – S 18 KR 396/16Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 13.01.2011 – 4 KN 310/10
- VG Düsseldorf, 31.03.2008 – 21 K 5100/07
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 112 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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29.04.2019 Ausfertigung
§ 112 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. April 2019 (BGBl. I 530)
BGBl. 2019 I S. 530
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