Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 3 Vorrang der häuslichen Pflege
Stand: 10.06.2019
Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Wird zitiert von 41 Entscheidungen zu § 3 SGB XI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 18.02.2016 – B 3 P 2/14 RSoziale Pflegeversicherung - Erbringung von Kurzzeitpflege nur in stationären Einrichtungen und nicht im häuslichen Wohnbereich - maximaler Bewilligungszeitraum - Flexibilisierungs- und Kombinationsmöglichkeiten zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege - Rechtsänderung erst im Revisionsverfahren - VerfassungsrechtZitiert von 9
- BSG, 25.02.2015 – B 3 KR 13/13 RKrankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer Einrichtung der Tagespflege weder als Hilfsmittel noch als Pflegehilfsmittel - Vorrang des Sachleistungsanspruchs auf Durchführung von Fahrten auch bei fehlendem Wille zur Nutzung des Fahrdienstes oder bei Eigenanteil zu den Kosten - kein Versorgungsanspruch nach vertragsärztlicher Verordnung - formlose "Bescheinigungen" stehen förmlichen Verordnungen gleich - eigenes Prüfungs- und Entscheidungsrecht der Krankenkassen - Unterscheidung zwischen mittelbarem und unmittelbarem Behinderungsausgleich - keine Berücksichtigung des Wohnorts und des Wohnumfelds des Versicherten - keine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der GKV durch das Förderungsgebot des SGB 9 - Leistungspflicht der Unfallversicherung bei der HilfsmittelversorgungZitiert von 33
- BSG, 26.06.2014 – B 2 U 9/13 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 17 SGB 7 - nicht erwerbsmäßige Pflege im innerfamiliären Bereich - weitergegebenes Pflegegeld - Verbrauch der Rente für gemeinsame Haushaltsführung - ehemaliges landwirtschaftliches Unternehmen - Hofübergabevertrag - Leibgedingsrechte - Schutzzweck der Norm - Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenverbände der Unfallversicherungsträger vom 20.2.1995 und vom 17.12.2006 - zuständiger Unfallversicherungsträger gem § 129 Abs 1 Nr 7)Zitiert von 3
- BSG, 05.05.2010 – B 12 R 6/09 RRentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen - Ermittlung der Mindeststundenzahl - Berücksichtigung des Hilfebedarfs für Grundpflege und hauswirtschaftliche VersorgungZitiert von 13
- BSG, 05.05.2010 – B 12 R 9/09 RZitiert von 6
- BSG, 10.03.2010 – B 3 P 10/08 RSoziale Pflegeversicherung - vollstationäre Pflege - Bemessung des Pflegebedarfs - Pflegestufe II - Grundpflege - Zeitaufwand - Hilfe beim Gehen: Wege von und zur Toilette - Pauschalierung der Wegstrecken in Pflegeheimen - keine Rundung auf volle Minuten für einzelne WegstreckenZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- SG Hamburg, 20.01.2025 – S 9 KR 3758/22
- BVerfG, 07.04.2022 – 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16, 1 BvR 2824/17Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der SozialversicherungZitiert von 66
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 – L 15 SO 142/18Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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16.12.1997 Ausfertigung
§ 3 geändert und eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I 2998)
BGBl. 1997 I S. 2998
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