Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsVSG · SächsGVBl. 2024 Nr. 9, S. 706, Fsn-Nr. 12-1/2

Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen

41 Normen · ausgefertigt 22.07.2024 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständigkeit, Organisation
  3. § 2 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
  4. § 3 Begriffsbestimmungen
  5. § 4 Allgemeine Befugnisse
  6. § 5 Beobachtung
  7. § 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  8. § 7 Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
  9. § 8 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger
  10. § 9 Verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung
  11. § 10 Verfahren bei Maßnahmen nach § 9
  12. § 11 Verdeckte Bedienstete
  13. § 12 Vertrauenspersonen
  14. § 13 Observationen
  15. § 14 Ortung und Identifizierung von Mobilfunkendgeräten
  16. § 15 Besondere Auskunftsersuchen an nicht öffentliche Stellen
  17. § 16 Verfahren bei Maßnahmen nach § 15
  18. § 17 Besondere Auskunftsersuchen zu Telekommunikation, Telemedien und zu Kontostammdaten
  19. § 18 Speicherung, Löschung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
  20. § 19 Dateianordnung
  21. § 20 Auskunft an betroffene Personen über beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherte Daten
  22. § 21 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen ohne Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
  23. § 22 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen auf Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
  24. § 23 Übermittlung von nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
  25. § 24 Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
  26. § 25 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an nicht öffentliche Stellen
  27. § 26 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz in das Ausland
  28. § 27 Übermittlungsschranken
  29. § 28 Verfassungsschutz durch Information der Öffentlichkeit
  30. § 29 Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz
  31. § 30 Zuständigkeit
  32. § 31 Verfahren
  33. § 32 Unterstützende Datenprüfstelle
  34. § 33 Parlamentarische Kontrollkommission
  35. § 34 Unterrichtungspflichten
  36. § 35 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission
  37. § 36 Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission
  38. § 37 Rechtsstellung der Leiterin oder des Leiters der Fachstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission
  39. § 38 Unterrichtung des zuständigen Ausschusses im Landtag
  40. § 39 Unabhängige Datenschutzkontrolle
  41. § 40 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
  42. § 41 Einschränkung von Grundrechten