Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsStBVG · SächsGVBl. 1999 Nr. 12, S. 334, Fsn-Nr. 604-7

Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen

21 Normen · Ausgangsfassung vom 16.06.1999 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
  3. § 2 Organe
  4. § 3 Vertreterversammlung
  5. § 4 Vorstand und Geschäftsführung
  6. § 5 Pflichtmitgliedschaft
  7. § 6 Pflichtmitgliedschaft auf Antrag
  8. § 7 Beginn, Beendigung und Weiterführung der Mitgliedschaft
  9. § 8 Beiträge
  10. § 9 Leistungen
  11. § 10 Verjährung
  12. § 11 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung
  13. § 12 Gesetzlicher Forderungsübergang
  14. § 13 Verwendung der Mittel
  15. § 14 Vorverfahren
  16. § 15 Amtshilfe der Steuerberaterkammer
  17. § 16 Mitwirkungspflichten der Mitglieder
  18. § 17 Satzung
  19. § 17a Auskünfte
  20. § 18 Aufsicht, entsprechend anwendbare Vorschriften
  21. § 19 Übergangsvorschrift
  22. § 20 In-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    17.01.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 38)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    07.11.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 07.11.2007, Artikel 5

    SächsGVBl. 2007 S. 487

  3. Historischer Änderungsnachweis

    09.12.2004 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.12.2004

    SächsGVBl. 2004 S. 579

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).