Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsStBVG · SächsGVBl. 1999 Nr. 12, S. 334, Fsn-Nr. 604-7
Gesetz über das Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Freistaat Sachsen
21 Normen · Ausgangsfassung vom 16.06.1999 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
- § 2 Organe
- § 3 Vertreterversammlung
- § 4 Vorstand und Geschäftsführung
- § 5 Pflichtmitgliedschaft
- § 6 Pflichtmitgliedschaft auf Antrag
- § 7 Beginn, Beendigung und Weiterführung der Mitgliedschaft
- § 8 Beiträge
- § 9 Leistungen
- § 10 Verjährung
- § 11 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung
- § 12 Gesetzlicher Forderungsübergang
- § 13 Verwendung der Mittel
- § 14 Vorverfahren
- § 15 Amtshilfe der Steuerberaterkammer
- § 16 Mitwirkungspflichten der Mitglieder
- § 17 Satzung
- § 17a Auskünfte
- § 18 Aufsicht, entsprechend anwendbare Vorschriften
- § 19 Übergangsvorschrift
- § 20 In-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
17.01.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 38)
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Historischer Änderungsnachweis
07.11.2007 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 07.11.2007, Artikel 5
SächsGVBl. 2007 S. 487
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Historischer Änderungsnachweis
09.12.2004 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 09.12.2004
SächsGVBl. 2004 S. 579
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).