Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsSchulnetzVO · SächsGVBl. 2017 Nr. 11, S. 395, Fsn-Nr. 710-1.57/2
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen
17 Normen · ausgefertigt 10.07.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Inhalt der Verordnung
- § 2 Inhalt der Teilschulnetzpläne
- § 3 Bestandteile der Teilschulnetzpläne
- § 4 Schulnetzbericht
- § 5 Bedarfsprognose
- § 6 Langfristige Zielplanung mit den Ausführungsmaßnahmen
- § 7 Standortplan
- § 8 Fortschreibung und Anpassung des Teilschulnetzplanes
- § 9 Aufstellung der Teilschulnetzpläne
- § 10 Anhörung
- § 11 Genehmigungsverfahren
- § 12 Vollständigkeit der Unterlagen
- § 13 Aufstellung des Teilschulnetzplanes
- § 14 Beteiligung Dritter
- § 15 Form, Inhalt und Bekanntmachung des Teilschulnetzplanes
- § 16 Übergangsbestimmung für bestehende Schulnetzplanungen
- § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 5 Absatz 4)
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
16.09.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.09.2021
SächsGVBl. 2021 S. 1145
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).