Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsSchulnetzVO · SächsGVBl. 2017 Nr. 11, S. 395, Fsn-Nr. 710-1.57/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen

17 Normen · ausgefertigt 10.07.2017 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Inhalt der Verordnung
  3. § 2 Inhalt der Teilschulnetzpläne
  4. § 3 Bestandteile der Teilschulnetzpläne
  5. § 4 Schulnetzbericht
  6. § 5 Bedarfsprognose
  7. § 6 Langfristige Zielplanung mit den Ausführungsmaßnahmen
  8. § 7 Standortplan
  9. § 8 Fortschreibung und Anpassung des Teilschulnetzplanes
  10. § 9 Aufstellung der Teilschulnetzpläne
  11. § 10 Anhörung
  12. § 11 Genehmigungsverfahren
  13. § 12 Vollständigkeit der Unterlagen
  14. § 13 Aufstellung des Teilschulnetzplanes
  15. § 14 Beteiligung Dritter
  16. § 15 Form, Inhalt und Bekanntmachung des Teilschulnetzplanes
  17. § 16 Übergangsbestimmung für bestehende Schulnetzplanungen
  18. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  19. Anlage (zu § 5 Absatz 4)

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    16.09.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 16.09.2021

    SächsGVBl. 2021 S. 1145

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Sachsen (REVOSAX).