Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Schulnetzplanungsverordnung
SächsSchulnetzVO§ 9 Aufstellung der Teilschulnetzpläne
Stand: 26.08.2026
Die Landkreise und Kreisfreien Städte stellen die Teilschulnetzpläne für die allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges nach Maßgabe der §§ 2 bis 7 auf.