Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Schulnetzplanungsverordnung

SächsSchulnetzVO

Anlage (zu § 5 Absatz 4)

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Besondere Planungsrichtwerte

Schulart, Förderschultyp Klasse, Klassenstufe, Kurs Planungs-

richtwert

Grundschule, Oberschule,

Gemeinschaftsschule Vorbereitungsklasse (erste und zweite Etappe der sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten) *) 20

Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Klasse für Blinde 6

Klasse für Sehbehinderte 8

Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören 7

Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Unterstufe, Mittelstufe 7

Oberstufe, Werkstufe 8

Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung Klassenstufen 1 bis 4 10

Klassenstufen 5 bis 10 12

Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Klassenstufen 1 und 2 10

Klassenstufen 3 und 4 12

Klassenstufen 5 bis 9 15

Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache Klassenstufen 1 bis 4 10

Klassenstufen 5 und 6 12

Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 10

Berufsschule Klassen für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen für die Berufsausbildungsvorbereitung (§ 3 Absatz 1 BSO) 20

Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag 20

Klassen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung 12

Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg Grundkurs 20

Leistungskurs 18

*) Nach dem Lehrplan Deutsch als Zweitsprache an allgemeinbildenden Schulen in der jeweils geltenden Fassung

(siehe https://www.schule.sachsen.de/lpdb )

§ 17