Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsSÜG · SächsGVBl. 2004 Nr. 3, S. 44, Fsn-Nr. 22-7
Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen
38 Normen · Ausgangsfassung vom 19.02.2004 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich
- § 2 Betroffener Personenkreis
- § 3 Zuständigkeit
- § 4 Verschlusssachen
- § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
- § 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
- § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
- § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
- § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
- § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
- § 11 Befugnis zur Datenerhebung
- § 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde
- § 13 Sicherheitserklärung
- § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
- § 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
- § 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
- § 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung
- § 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
- § 20 Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen
- § 21 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
- § 22 Übermittlung und Zweckbindung
- § 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
- § 24 Auskunft
- § 25 Anwendungsbereich
- § 26 Zuständigkeit
- § 27 Sicherheitserklärung
- § 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
- § 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
- § 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
- § 33 Reisebeschränkungen
- § 34 Rechtsverordnung
- § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 36 Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes
- § 37 Einschränkung von Grundrechten
- § 38 Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
22.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 706)
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Historischer Änderungsnachweis
27.01.2012 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 27.01.2012, Artikel 21
SächsGVBl. 2012 S. 130
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Historischer Änderungsnachweis
29.01.2008 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 29.01.2008, Artikel 18
SächsGVBl. 2008 S. 138
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).