Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsSÜG · SächsGVBl. 2004 Nr. 3, S. 44, Fsn-Nr. 22-7

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen

38 Normen · Ausgangsfassung vom 19.02.2004 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zweck und Anwendungsbereich
  3. § 2 Betroffener Personenkreis
  4. § 3 Zuständigkeit
  5. § 4 Verschlusssachen
  6. § 5 Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse
  7. § 6 Rechte der betroffenen Person; Rechte der in die Sicherheitsüberprüfung einbezogenen Person
  8. § 7 Arten der Sicherheitsüberprüfung
  9. § 8 Einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1)
  10. § 9 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2)
  11. § 10 Erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3)
  12. § 11 Befugnis zur Datenerhebung
  13. § 12 Maßnahmen der zuständigen Stelle und der mitwirkenden Behörde
  14. § 13 Sicherheitserklärung
  15. § 14 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
  16. § 15 Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit
  17. § 16 Unterrichtung durch die personalverwaltende Stelle
  18. § 17 Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfung
  19. § 18 Aktualisierung der Sicherheitserklärung, Wiederholungsüberprüfung
  20. § 19 Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte
  21. § 20 Aufbewahren und Vernichten der Unterlagen
  22. § 21 Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien
  23. § 22 Übermittlung und Zweckbindung
  24. § 23 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
  25. § 24 Auskunft
  26. § 25 Anwendungsbereich
  27. § 26 Zuständigkeit
  28. § 27 Sicherheitserklärung
  29. § 28 Abschluss der Sicherheitsüberprüfung; Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
  30. § 29 Aktualisierung der Sicherheitserklärung
  31. § 30 Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
  32. § 31 Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
  33. § 32 Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien
  34. § 33 Reisebeschränkungen
  35. § 34 Rechtsverordnung
  36. § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
  37. § 36 Geltung des Sächsischen Datenschutzgesetzes
  38. § 37 Einschränkung von Grundrechten
  39. § 38 Sicherheitsüberprüfung kommunaler Bediensteter

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    22.07.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 706)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    27.01.2012 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 27.01.2012, Artikel 21

    SächsGVBl. 2012 S. 130

  3. Historischer Änderungsnachweis

    29.01.2008 Ausfertigung: Änderndes Gesetz vom 29.01.2008, Artikel 18

    SächsGVBl. 2008 S. 138

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).