Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
SächsSÜG§ 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Stand: 26.08.2026
Das Staatsministerium des Innern erlässt die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung dieses Gesetzes.