Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKRG · SächsGVBl. 2018 Nr. 19, S. 811, Fsn-Nr. 70-4
Gesetz über die Kulturräume in Sachsen
11 Normen · Ausgangsfassung vom 04.12.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes
- Präambel
- § 1 Bildung der Kulturräume
- § 2 Zielsetzung
- § 3 Sachlicher Geltungsbereich
- § 4 Organe und Verwaltung der ländlichen Kulturräume
- § 5 Urbane Kulturräume
- § 6 Sächsischer Kulturlastenausgleich
- § 7 Beitritt zu ländlichen Kulturräumen
- § 8 Rechtsaufsicht
- § 9 Evaluation
- § 10 Bericht durch den Sächsischen Kultursenat
- § 11 Berichtstermin
- Anlage (zu § 1 Absatz 3)
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
20.12.2022 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705)
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Historischer Änderungsnachweis
21.05.2021 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.05.2021, Artikel 20
SächsGVBl. 2021 S. 578
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).