Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKAG · SächsGVBl. 2018 Nr. 4, S. 116, Fsn-Nr. 51-1

Sächsisches Kommunalabgabengesetz

46 Normen · Ausgangsfassung vom 09.03.2018 · 36 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben
  4. § 3 Verwaltungsverfahren
  5. § 3a Festsetzungsverjährung
  6. § 3b Abgabenbescheide mit Dauerwirkung
  7. § 4 Beleihung von Verwaltungshelfern
  8. § 5 Abgabenhinterziehung
  9. § 6 Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
  10. § 7 Gemeindesteuern
  11. § 8 Kreissteuern
  12. § 8a Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen für Leistungen zur Erfüllung weisungsfreier Aufgaben
  13. § 9 Erhebungsermächtigung, Einrichtungsbegriff
  14. § 10 Kostendeckungsgrundsatz, Kalkulationszeitraum
  15. § 11 Kosten
  16. § 12 Zinsen
  17. § 13 Abschreibungen
  18. § 14 Gebührenbemessung
  19. § 15 Vorauszahlungen
  20. § 16 Eigenverbrauch
  21. § 17 Erhebungsermächtigung, Grundsätze
  22. § 18 Beitragsmaßstab, Beitragssatz
  23. § 19 Abgrenzung von Teilflächen bei der Beitragsbemessung, weitere Beitragspflichten
  24. § 20 Zusätzliche Beiträge von Großverbrauchern
  25. § 21 Beitragsschuldner
  26. § 22 Entstehung der Beitragsschuld, Verrentung
  27. § 23 Vorauszahlungen
  28. § 24 Öffentliche Last
  29. § 25 Ablösung, Erschließung durch Dritte
  30. § 26 Erhebungsermächtigung für Beiträge zu Verkehrsanlagen, beitragsfähige Maßnahmen
  31. § 27 Beitragsfähiger Aufwand
  32. § 28 Grundsätze der Beitragsbemessung, öffentliches Interesse
  33. § 29 Maßstäbe für die Beitragsbemessung
  34. § 30 Entstehung der Beitragsschuld, Verrentung
  35. § 31 Beitragsschuldner, Vorauszahlungen, öffentliche Last, Ablösung
  36. § 32 Besondere Wegebeiträge
  37. § 33 Ersatz des Aufwands für Haus- und Grundstücksanschlüsse
  38. § 34 Gästetaxe
  39. § 35 Tourismusabgabe
  40. § 36 Sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben und Umlagen
  41. § 37 Übergangsbestimmungen
  42. § 38 Einschränkung von Grundrechten
  43. § 39 Aufhebung von Rechtsvorschriften
  44. § 39a Anpassung der Satzungen an die durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz geänderte Rechtslage
  45. § 39b Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26. Oktober 2016 geltende Rechtslage
  46. § 39c Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen vom 13. Dezember 2023 geltende Rechtslage
  47. § 40 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    13.12.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    05.04.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.04.2019, Artikel 2

    SächsGVBl. 2019 S. 245

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).