Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsKAG · SächsGVBl. 2018 Nr. 4, S. 116, Fsn-Nr. 51-1
Sächsisches Kommunalabgabengesetz
46 Normen · Ausgangsfassung vom 09.03.2018 · 36 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben
- § 3 Verwaltungsverfahren
- § 3a Festsetzungsverjährung
- § 3b Abgabenbescheide mit Dauerwirkung
- § 4 Beleihung von Verwaltungshelfern
- § 5 Abgabenhinterziehung
- § 6 Leichtfertige Abgabenverkürzung und Abgabengefährdung
- § 7 Gemeindesteuern
- § 8 Kreissteuern
- § 8a Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen für Leistungen zur Erfüllung weisungsfreier Aufgaben
- § 9 Erhebungsermächtigung, Einrichtungsbegriff
- § 10 Kostendeckungsgrundsatz, Kalkulationszeitraum
- § 11 Kosten
- § 12 Zinsen
- § 13 Abschreibungen
- § 14 Gebührenbemessung
- § 15 Vorauszahlungen
- § 16 Eigenverbrauch
- § 17 Erhebungsermächtigung, Grundsätze
- § 18 Beitragsmaßstab, Beitragssatz
- § 19 Abgrenzung von Teilflächen bei der Beitragsbemessung, weitere Beitragspflichten
- § 20 Zusätzliche Beiträge von Großverbrauchern
- § 21 Beitragsschuldner
- § 22 Entstehung der Beitragsschuld, Verrentung
- § 23 Vorauszahlungen
- § 24 Öffentliche Last
- § 25 Ablösung, Erschließung durch Dritte
- § 26 Erhebungsermächtigung für Beiträge zu Verkehrsanlagen, beitragsfähige Maßnahmen
- § 27 Beitragsfähiger Aufwand
- § 28 Grundsätze der Beitragsbemessung, öffentliches Interesse
- § 29 Maßstäbe für die Beitragsbemessung
- § 30 Entstehung der Beitragsschuld, Verrentung
- § 31 Beitragsschuldner, Vorauszahlungen, öffentliche Last, Ablösung
- § 32 Besondere Wegebeiträge
- § 33 Ersatz des Aufwands für Haus- und Grundstücksanschlüsse
- § 34 Gästetaxe
- § 35 Tourismusabgabe
- § 36 Sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben und Umlagen
- § 37 Übergangsbestimmungen
- § 38 Einschränkung von Grundrechten
- § 39 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- § 39a Anpassung der Satzungen an die durch das Verwaltungsmodernisierungsgesetz geänderte Rechtslage
- § 39b Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26. Oktober 2016 geltende Rechtslage
- § 39c Anpassung von Satzungen an die durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsrechts und weiterer verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften im Freistaat Sachsen vom 13. Dezember 2023 geltende Rechtslage
- § 40 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
13.12.2023 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876)
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Historischer Änderungsnachweis
05.04.2019 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 05.04.2019, Artikel 2
SächsGVBl. 2019 S. 245
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).