Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Disziplinargesetz
SächsDG§ 79 Kosten
Stand: 01.05.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/79#abs-1 (1) In gerichtlichen Disziplinarverfahren werden Gebühren nach der Anlage erhoben. Im Übrigen sind die für Kosten in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit geltenden Vorschriften des Gerichtskostengesetzes anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/79#abs-2 (2) Kosten im Sinne des § 78 sind auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des behördlichen Disziplinarverfahrens. Die gesetzlichen Gebühren und Auslagen einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts sind stets erstattungsfähig.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 79 SächsDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.06.2026 – 2 B 49.25Disziplinarrecht: Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 08.01.2025 – 2 B 32/24Diebstahlshandlungen; Aberkennung des Ruhegehalts; krankhafte PersönlichkeitsakzentuierungZitiert von 6
- BVerwG, 29.07.2026 – 2 B 18.26Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 13.08.2025 – 2 B 11.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Disziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 10.12.2024 – 2 B 19.24Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde eines Polizeibeamten; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen unbefugter Datenabfragen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 15.12.2021 – 2 C 9/21Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten DisziplinarklageZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.06.2017 – 2 B 50/16Keine indizielle Bedeutung des ausgesprochenen Strafmaßes für die disziplinare Ahndung eines innerdienstlichen DienstvergehensZitiert von 17
- BVerwG, 10.04.2017 – 2 B 32.16
- BVerwG, 15.08.2013 – 2 B 19.13Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 79 SächsDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.