Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Disziplinargesetz
SächsDG§ 78 Kostentragungspflicht
Stand: 01.05.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/78#abs-1 (1) Die Beamtin oder der Beamte, gegen die oder den im Verfahren der Disziplinarklage auf eine Disziplinarmaßnahme erkannt wird, trägt die Kosten des Verfahrens. Bildet das der Beamtin oder dem Beamten zur Last gelegte Dienstvergehen nur zum Teil die Grundlage für die Entscheidung oder sind durch besondere Ermittlungen im behördlichen Disziplinarverfahren, deren Ergebnis zugunsten der Beamtin oder des Beamten ausgefallen ist, besondere Kosten entstanden, können ihr oder ihm die Kosten nur in verhältnismäßigem Umfang auferlegt werden. Spricht das Verwaltungsgericht eine der in § 33 Absatz 1 genannten Disziplinarmaßnahmen aus, so können die Kosten verhältnismäßig geteilt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/78#abs-2 (2) Wird eine Disziplinarverfügung trotz Vorliegens eines Dienstvergehens aufgehoben, können die Kosten ganz oder teilweise der Beamtin oder dem Beamten auferlegt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/78#abs-3 (3) Wird das Disziplinarverfahren nach § 56 Absatz 3 Satz 3 oder § 63 Absatz 3 eingestellt, trägt der Dienstherr die Kosten des Verfahrens.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsDG/78#abs-4 (4) Im Übrigen gelten für die Kostentragungspflicht der Beteiligten die Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung .
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 78 SächsDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.07.2026 – 2 B 18.26Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 29.06.2026 – 2 B 49.25Disziplinarrecht: Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit einer grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 13.08.2025 – 2 B 11.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Disziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 08.01.2025 – 2 B 32/24Diebstahlshandlungen; Aberkennung des Ruhegehalts; krankhafte PersönlichkeitsakzentuierungZitiert von 6
- BVerwG, 10.12.2024 – 2 B 19.24Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde eines Polizeibeamten; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen unbefugter Datenabfragen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- BVerwG, 15.12.2021 – 2 C 9/21Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten DisziplinarklageZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.06.2017 – 2 B 50/16Keine indizielle Bedeutung des ausgesprochenen Strafmaßes für die disziplinare Ahndung eines innerdienstlichen DienstvergehensZitiert von 17
- BVerwG, 10.04.2017 – 2 B 32.16
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 SächsDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.