Gesetze / Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
RsprEinhG§ 2 Zuständigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RsprEinhG/2#abs-1 (1) Der Gemeinsame Senat entscheidet, wenn ein oberster Gerichtshof in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen will.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RsprEinhG/2#abs-2 (2) Sind nach den Gerichtsverfassungs- oder Verfahrensgesetzen der Große Senat oder die Vereinigten Großen Senate eines obersten Gerichtshofs anzurufen, so entscheidet der Gemeinsame Senat erst, wenn der Große Senat oder die Vereinigten Großen Senate von der Entscheidung eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen wollen.
Wird zitiert von 100 Entscheidungen zu § 2 RsprEinhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 28.05.2024 – 9 AZR 248/22
- BGH, 18.02.2002 – II ZR 331/00Zivilprozessrecht: Fortbestehen der Prozessvollmacht bei Erlöschen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Vermögensübergang auf den letzten Gesellschafter Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- BVerwG, 25.01.2017 – 9 C 30/15Kein Wahlrecht der Behörde zwischen Klage nach dem AnfG 1999 und Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO)Zitiert von 29
- BVerwG, 19.02.2015 – 9 C 10/14Billigkeitserlass wegen Folgen der Mindestbesteuerung nach § 10a GewStG; Einlegung der Sprungrevision per TelefaxZitiert von 35
- BAG, 09.04.2026 – 6 AZR 185/25 (A)Aussetzung - vorgreifliche Verfassungsbeschwerde
- BAG, 20.03.2025 – 7 AZR 46/24Betriebsratsmitglied - Anpassung der Vergütung - (Mindest-)Entgeltschutz - Korrektur der Vergütungsanpassung durch den Arbeitgeber - Darlegungs- und Beweislast - DatenschutzZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- BFH, 15.07.2026 – I R 20/23Körperschaftsteuerpflicht einer vorkonstitutionellen Familienstiftung in kommunaler TrägerschaftZitiert von 1
- OVG NRW, 01.07.2026 – 15 E 374/26
- BGH, 28.04.2026 – 1 StR 269/25Vorenthalten von Arbeitsentgelt: Keine Bindungswirkung offensichtlich unzutreffender Entsendebescheinigungen aus bilateralen Sozialversicherungsabkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 RsprEinhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.