Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 23a Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe
Stand: 13.04.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/23a#abs-1 (1) Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe oder die Aufhebung der Bewilligung nach § 124 Absatz 1 Nummer 1 der Zivilprozessordnung bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert; im Übrigen ist er nach dem Kosteninteresse nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/23a#abs-2 (2) Der Wert nach Absatz 1 und der Wert für das Verfahren, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, werden nicht zusammengerechnet.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 23a RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 18.05.2021 – 22 W 48/21
- OVG NRW, 24.05.2022 – 1 E 558/21Zitiert von 2
- VGH Baden-Württemberg, 18.08.2025 – 11 S 1148/25Zitiert von 1
- BGH, 13.12.2011 – II ZB 6/09Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich des Anwendungsbereichs des KapMuG; Kostenhaftung der Beigeladenen unabhängig von einem Beitritt im RechtsbeschwerdeverfahrenZitiert von 66
- BPatG, 20.11.2018 – 7 W (pat) 20/17Patentbeschwerdeverfahren – Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzungsbeschluss - "Gebühren des beigeordneten Vertreters II" – zur Erstattung von Auslagen und Gebühren für den im Patenterteilungsverfahren beigeordneten Vertreter – Auslagen für Zeichnungen – Verfahrensgebühren für die Vertretung im Verfahren über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe und für das Verfahren auf Erstattung der Gebühren und Auslagen
- VGH Bayern, 04.02.2026 – 4 C 25.2425
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.03.2026 – 10 E 100/25
- OLG Düsseldorf, 27.06.2022 – 12 W 4/22Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 02.05.2022 – 12 W 18/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23a RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.