§ 6 Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 31
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 20.09.2012 – 5 Ni 58/11 (EP)Patentnichtigkeitsklageverfahren – Gebühren-Rückzahlungsantrag – zu den Gebühren für das Verfahren im allgemeinen bei Klägermehrheit und einem gemeinsamen Prozessbevollmächtigten: gesonderte Gebührenentrichtung für jedes entstandene Prozessrechtsverhältnis - zur Bestimmung des Streitgegenstandes: Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Zweigliedrigkeit des Streitgegenstandsbegriffes – zu den prozessualen und inhaltlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsantrages bzw. der hilfsweise eingelegten Erinnerung gegen den Kostenansatz - zur Zuständigkeit des Nichtigkeitssenats – Besetzung des Nichtigkeitssenats
- OLG Köln, 06.04.2001 – 14 WF 46/01Zitiert von 1
- BVerfG, 22.09.2014 – 1 BvR 2108/14Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei erheblicher Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) - Verhältnismäßigkeit der Sorgerechtsentziehung ggf abhängig von gleichzeitiger Entscheidung über Person des VormundesZitiert von 11
- BPatG, 17.06.2026 – 25 W (pat) 48/23
- BPatG, 07.01.2025 – 1 W (pat) 37/24
- AG Regensburg, 24.01.2024 – XVII 2813/10 (2)
Zuletzt entschieden
- BPatG, 03.01.2024 – 1 W (pat) 31/23Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 29.06.2023 – 20 UF 69/23
- BPatG, 10.10.2022 – 35 W (pat) 415/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Steht ein übertragenes Geschäft mit einem vom Richter wahrzunehmenden Geschäft in einem so engen Zusammenhang, dass eine getrennte Bearbeitung nicht sachdienlich wäre, so soll der Richter die gesamte Angelegenheit bearbeiten.