Gesetze / Renten-Überleitungsgesetz
RÜG§ 14 Unterhaltsrente
Stand: 10.06.2019
Anspruch auf Unterhaltsrente haben Personen bei Tod des zur Unterhaltszahlung verurteilten geschiedenen Ehegatten für die Dauer der gerichtlich festgelegten Unterhaltszahlung, wenn
1.
der Unterhaltsberechtigteund
a)
bei entsprechender Anwendung des § 11 die Voraussetzungen für den Bezug einer Witwenrente oder Witwerrente erfüllt und
b)
eine Rente der Rentenversicherung oder Kriegsopferversorgung nicht erhält oder
c)
eine Rente der Unfallversicherung von weniger als 330 Deutsche Mark erhält
2.
der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente erfüllt hatte.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 14 RÜG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 03.07.2019 – L 2 R 3888/18Zitiert von 1
- BVerfG, 13.06.2006 – 1 BvL 9/00Kein Schutz der durch das Fremdrentengesetz begründeten Rentenanwartschaften durch Art. 14 Abs. 1 GG; Notwendigkeit einer Übergangsregelung für rentennahe Jahrgänge bei der Reduzierung von Rentenansprüchen aus Gründen des VertrauensschutzesZitiert von 128
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 49/98 RFremdrentenrecht: Verfassungswidrigkeit der Kürzung von Entgeltpunkten bei Inhabern bereits erworbener Anwartschaftsrechte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 18/99 RFremdrentenrecht: Bindung an Feststellungen im Herstellungsbescheid bei der Rentenberechnung; Aussetzung des Verfahrens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BSG, 16.12.1999 – B 4 RA 49/99 RZitiert von 11
- BSG, 01.12.1999 – B5 RJ 26/98 RFremdrentenrecht: Kein Anspruch auf Gewährung höherer Altersrente ohne Kürzung der Entgeltpunkte aus in Rumänien zurückgelegten Beitragszeiten gemäß § 22 Abs. 4 FRG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2023 – L 16 R 363/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2022 – L 17 R 22/22
- LSG Hessen, 07.02.2022 – L 5 R 127/17Zitiert von 4
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