Gesetze / Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz
FANGArt 6 § 4b
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BSG, 19.05.2004 – B 13 RJ 46/03 RZitiert von 13
- BVerfG, 21.07.2010 – 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05Zur Verfassungsmäßigkeit des § 22b Abs. 1 Satz 1 Fremdrentengesetz in der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVNG) vom 21. Juli 2004 und dessen rückwirkender Inkraftsetzung zum 7. Mai 1996 durch Art. 15 Abs. 3 RVNGZitiert von 154
- BSG, 30.08.2001 – B 4 RA 87/00 RFremdrentenrecht: Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Entgeltpunkte für Spätaussiedler auf 25 Entgeltpunkte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 43
- LSG NRW, 10.07.2002 – L 8 RJ 3/02Zitiert von 3
- BSG, 11.05.2010 – B 13 R 589/09 BNichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Anforderungen an Beschwerdebegründung - Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm - hinreichende Auseinandersetzung mit höchstrichterlicher RechtsprechungZitiert von 8
- BSG, 30.03.2004 – B 4 RA 24/02 RZitiert von 9
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 § 4b FANG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
§ 22b des Fremdrentengesetzes ist nicht für Berechtigte anzuwenden, die vor dem 7. Mai 1996 ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland genommen haben.