Gesetze / Projekt-Mechanismen-Gesetz
ProMechG§ 14 (weggefallen)
Stand: 01.10.2021
Für § 14 ProMechG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 14 ProMechG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.07.2016 Ausfertigung
§ 14 aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 29 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I 1666)
BGBl. 2016 I S. 1666
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 14 geändert durch Artikel 108 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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07.08.2013 Ausfertigung
§ 14 aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 32 14. 8. 2018 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I 3154 186)
BGBl. 2013 I S. 3154
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07.08.2007 Ausfertigung
§ 14 umnummeriert und geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I 1788)
BGBl. 2007 I S. 1788
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.