Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 16/5240 · S. 34
Zu Artikel 3 – Gesetz zur Änderung des Projekt-
Zu Artikel 3 – Gesetz zur Änderung des Projekt- Mechanismen-Gesetzes Das ProMechG enthält in Teil 2 Regelungen für Projekte im Rahmen der Gemeinsamen Projektumsetzung (sog. JI-Pro- jekte). Bisher ist dort lediglich das Verfahren für die Durch- führung von JI-Projekten ohne Beteiligung von internationa- len Gremien geregelt (sog. JI-first-track-Verfahren). Für die- ses Verfahren gibt es keine internationalen Vorgaben; es wird von den am Projekt beteiligten Staaten eigenständig ausge- staltet. Die Konferenz der Vertragsparteien der Klimarah- menkonvention (Übereinkommen im Sinne des § 2 Nr. 1 Pro- MechG) hat zwischenzeitlich den Aufsichtsausschuss für JI-Projekte eingesetzt und das Verfahren zur Prüfung von JI-Projekten durch diesen Ausschuss festgelegt (sog. JI-se- cond-track-Verfahren). Dadurch ergibt sich für Projektbetei- ligte die Möglichkeit, auch das JI-second-track-Verfahren zu nutzen. Mit den Änderungen unter den Nummern 1 bis 4 wird das ProMechG für dieses Verfahren geöffnet. Diese Ände- rungen des ProMechG erweitern den Kreis möglicher Emis- sionsminderungsprojekte im Ausland. Zu Nummer 1 (§ 2) In § 2 Nr. 23 wird der Begriff des Aufsichtsausschusses defi- niert. Zu Nummer 2 (§ 3) Die bisher in § 3 Abs. 7 vorgesehene Sperrklausel, wonach eine Zustimmung nicht erteilt werden darf, wenn entweder der Investorstaat oder der Gastgeberstaat die Teilnahmevor- aussetzungen der Nummer 21 des Abschnitts D der Anlage des Beschlusses 16/CP. 7 der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (abgedruckt im Anhang zum Pro- MechG) nicht erfüllt, wird ersatzlos gestrichen. Zweck dieser Regelung war es, eine Situation zu vermeiden, in der ein Pro- jekt bewilligt, validiert und durchgeführt wurde, am Ende jedoch die generierten Zertifikate nicht auf das Konto des Projektträg
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.941 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/5240, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 162.073–168.014 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 4d4fa050bf30a305….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP