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Artikel 3 · BT-Drs. 16/5240 · S. 34

Zu Artikel 3 – Gesetz zur Änderung des Projekt-

Zu Artikel 3 – Gesetz zur Änderung des Projekt-
Mechanismen-Gesetzes
Das ProMechG enthält in Teil 2 Regelungen für Projekte im
Rahmen der Gemeinsamen Projektumsetzung (sog. JI-Pro-
jekte). Bisher ist dort lediglich das Verfahren für die Durch-
führung von JI-Projekten ohne Beteiligung von internationa-
len Gremien geregelt (sog. JI-first-track-Verfahren). Für die-
ses Verfahren gibt es keine internationalen Vorgaben; es wird
von den am Projekt beteiligten Staaten eigenständig ausge-
staltet. Die Konferenz der Vertragsparteien der Klimarah-
menkonvention (Übereinkommen im Sinne des § 2 Nr. 1 Pro-
MechG) hat zwischenzeitlich den Aufsichtsausschuss für
JI-Projekte eingesetzt und das Verfahren zur Prüfung von
JI-Projekten durch diesen Ausschuss festgelegt (sog. JI-se-
cond-track-Verfahren). Dadurch ergibt sich für Projektbetei-
ligte die Möglichkeit, auch das JI-second-track-Verfahren zu
nutzen. Mit den Änderungen unter den Nummern 1 bis 4 wird
das ProMechG für dieses Verfahren geöffnet. Diese Ände-
rungen des ProMechG erweitern den Kreis möglicher Emis-
sionsminderungsprojekte im Ausland.
Zu Nummer 1 (§ 2)
In § 2 Nr. 23 wird der Begriff des Aufsichtsausschusses defi-
niert.
Zu Nummer 2 (§ 3)
Die bisher in § 3 Abs. 7 vorgesehene Sperrklausel, wonach
eine Zustimmung nicht erteilt werden darf, wenn entweder
der Investorstaat oder der Gastgeberstaat die Teilnahmevor-
aussetzungen der Nummer 21 des Abschnitts D der Anlage
des Beschlusses 16/CP. 7 der Konferenz der Vertragsparteien
des Übereinkommens (abgedruckt im Anhang zum Pro-
MechG) nicht erfüllt, wird ersatzlos gestrichen. Zweck dieser
Regelung war es, eine Situation zu vermeiden, in der ein Pro-
jekt bewilligt, validiert und durchgeführt wurde, am Ende
jedoch die generierten Zertifikate nicht auf das Konto des
Projektträg

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.941 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/5240, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 162.073–168.014 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 4d4fa050bf30a305….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP