§ 5 Geld- und Kapitalverkehr
Stand: 10.06.2019
Zulässig sind Preisklauseln im Geld- und Kapitalverkehr, einschließlich der Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes sowie die hierauf bezogenen Pensions- und Darlehensgeschäfte.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 5 PrKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 24.03.2010 – VIII ZR 304/08Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag: Koppelung des Arbeitspreises an die Preisentwicklung für leichtes Heizöl ohne Berücksichtigung von Kostensenkungen außerhalb der GasbezugskostenZitiert von 42
- BGH, 24.03.2010 – VIII ZR 178/08Inhaltskontrolle eines formularmäßigen Erdgassondervertrages: Kontrollfähigkeit einer nach dem Preisklauselgesetz zulässigen Spannungsklausel; Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Vertrag mit Gas-Öl-PreisbindungZitiert von 82
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.