§ 2 Regulierungsziele
Stand: 19.07.2024
Wird zitiert von 40
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 16.12.2003 – 1 BvR 2312/97
- VG Köln, 11.12.2001 – 22 K 11500/99Zitiert von 1
- VG Köln, 06.11.2001 – 22 K 4630/00Zitiert von 1
- VG Köln, 06.11.2001 – 22 K 11357/99
- VG Köln, 01.02.2000 – 22 K 9332/98Zitiert von 5
- OLG Köln, 08.07.1994 – 6 U 68/93
Zuletzt entschieden
- FG Köln, 25.07.2023 – 8 K 2452/21Zitiert von 1
- VG Köln, 17.08.2022 – 21 K 273/20Zitiert von 5
- BGH, 04.03.2021 – III ZR 39/20Vertrag über Postdienstleistungen: Abänderung der Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde; Beginn der Verjährungsfrist für Zahlungsansprüche auf weiteres Entgelt bei Rückwirkung der behördlichen Genehmigung - Entgeltgenehmigung für PostdienstleistungenZitiert von 9
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 PostG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/2#abs-1 (1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/2#abs-2 (2) Ziele der Regulierung sind:
1.
die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),
2.
die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,
3.
die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,
4.
die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,
5.
die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,
6.
die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und
7.
die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.