§ 46 Price-Cap-Verfahren – Entgeltgenehmigung
Stand: 19.07.2024
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 09.12.2013 – 13 A 478/08Zitiert von 5
- OVG NRW, 09.12.2013 – 13 A 476/08Zitiert von 6
- VG Köln, 04.12.2018 – 25 K 7243/15Zitiert von 6
- BGH, 14.06.2007 – I ZR 125/04Postrecht: Reichweite der Tatbestandswirkung eines behördlichen Bescheids über die Fortgeltung befristet erteilter Briefpreisgenehmigungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- BVerwG, 06.11.2024 – 6 C 2/23Klagebefugnis Zugangsberechtigter gegen regulierungsbehördliche Festlegung des Ausgangsniveaus der Gesamtkosten des Betreibers der SchienenwegeZitiert von 9
- VG Köln, 01.09.2011 – 22 L 1011/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 11.12.2001 – 22 K 11500/99Zitiert von 1
- VG Köln, 06.11.2001 – 22 K 4630/00Zitiert von 1
- VG Köln, 06.11.2001 – 22 K 11357/99
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 46 PostG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/46#abs-1 (1) Die Genehmigung der Entgelte im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 ist elektronisch zu beantragen. Mit dem Entgeltantrag hat das regulierte Unternehmen diejenigen Unterlagen vorzulegen, die es der Bundesnetzagentur ermöglichen, die Einhaltung der nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen zu überprüfen. Diese Unterlagen müssen Angaben über die anteiligen Umsätze jeder Entgeltposition für den von der Bundesnetzagentur nach § 45 Absatz 5 Nummer 1 festgelegten Zeitraum enthalten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/46#abs-2 (2) Im Falle der Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 gelten bei Einhaltung der festgelegten Maßgrößen die Anforderungen des § 42 Absatz 1 als erfüllt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/46#abs-3 (3) Über Entgeltanträge, die im Rahmen des Verfahrens nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 vorgelegt werden, soll die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen entscheiden, wenn die nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur soll die Genehmigung mit einer Befristung versehen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/46#abs-4 (4) Die Bundesnetzagentur kann einen Entgeltantrag ablehnen, wenn das Unternehmen die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/46#abs-5 (5) § 43 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend.