nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 PostG 2024 — Regulierungsziele

Postgesetz  
Stand: 19.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Regulierung des Postsektors ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes.

(2) Ziele der Regulierung sind:

- 1. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst),

- 2. die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Märkten des Postsektors, insbesondere auch im ländlichen Raum,

- 3. die Wahrung der Interessen der Kundinnen und Kunden, insbesondere der Verbraucherinnen und Verbraucher, im Postsektor,

- 4. die ökologisch nachhaltige Erbringung von Postdienstleistungen,

- 5. die Förderung angemessener und sicherer Arbeitsbedingungen im Postsektor,

- 6. die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit und des Postgeheimnisses und

- 7. die Sicherstellung der Versorgung mit Postdienstleistungen in Krisen- und Katastrophenfällen.

---

Zitiervorschlag: § 2 PostG 2024

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%202024/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
