§ 28
Stand: 14.10.2021
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- BPatG, 23.11.2004 – 11 W (pat) 41/03Zitiert von 1
- BPatG, 31.01.2013 – 8 W (pat) 32/07Patenteinspruchsverfahren – "Schrumpfkappe" – Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden – Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden – zu den Anforderungen an eine Erklärung des Verzichts - zur Wahrung der Schriftform der Verzichtserklärung reicht die Übersendung per Telefax aus
- BVerfG, 15.01.1974 – 1 BvL 5/70, 1 BvL 6/70, 1 BvL 9/70Anwendung der geänderten Vorschriften über Akteneinsicht im Patenterteilungsverfahren auf die vor Inkrafttreten des Patentänderungsgesetzes erfolgten PatentanmeldungenZitiert von 6
- BPatG, 08.11.2019 – 7 W (pat) 9/19Patentbeschwerdeverfahren – Umschreibung im Patentregister - zum Nachweis der Änderung des Firmensitzes eines Patentinhabers
- BPatG, 17.08.2017 – 7 W (pat) 29/16Zitiert von 2
- BPatG, 05.09.2016 – 9 W (pat) 2/13Patentbeschwerdeverfahren – zur Zurückweisung einer Patentanmeldung vor der rechtkräftigen Entscheidung über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Zuletzt entschieden
- BPatG, 14.10.2015 – 19 W (pat) 40/14Patentbeschwerdeverfahren – "Elektrischer Winkelstecker" – zur unzulässigen Erweiterung – Einfügung eines Bezugszeichens in den Oberbegriff des Patentanspruchs 1
- BPatG, 19.02.2014 – 19 W (pat) 16/12Patentbeschwerdeverfahren – „Elektrischer Winkelstecker“ – zur Voraussetzung eines Beschluss-Urdokuments bei der schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses der Patentabteilung in elektronisch geführten Akten – eine „qualifizierte Container-Signatur“ genügt nicht den Anforderungen an die Signatur eines elektronischen Beschluss-Urdokuments – zum Ersetzen der Unterschrift eines Mitglieds – Nachholung von fehlenden oder unwirksamen Signaturen nur innerhalb von fünf Monaten möglich – Unwirksamkeit der Zustellung eines dennoch als Ausfertigung erstellten AusdrucksZitiert von 24
- BPatG, 27.10.2011 – 21 W (pat) 6/07Patentbeschwerdeverfahren – Nachweis der Inlandsvertretervollmacht –Zitiert von 7
10 Entscheidungen zu § 28 PatG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/28#abs-1 (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1.
die Einrichtung und den Geschäftsgang des Deutschen Patent- und Markenamts sowie die Form des Verfahrens in Patentangelegenheiten zu regeln, soweit nicht durch Gesetz Bestimmungen darüber getroffen sind,
2.
für Fristen in Patentangelegenheiten eine für alle Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamts geltende Regelung über die zu berücksichtigenden gesetzlichen Feiertage zu treffen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/28#abs-2 (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Ermächtigung nach Absatz 1 durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates ganz oder teilweise auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.