§ 22
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 424
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 19.06.2024 – 8 Ni 51/23
- BPatG, 20.10.2015 – 4 Ni 6/14Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zum Prüfen von Reifen" (deutsches Patent)" – zur Verteidigung vor dem Bundespatentgericht: Anspruchssatz enthält neue nebengeordnete Ansprüche mit Unteransprüchen - inhaltliche Beschränkung des Patentgegenstandes – keine unzulässige Neugestaltung des Patents – Selbstbeschränkung – zur Zulässigkeit und zur erweiterten Zulässigkeitsprüfung einer Selbstbeschränkung – zur Anwendbarkeit des Patentgesetzes, der Patentverordnung und von Ordnungsvorschriften
- BPatG, 26.06.2007 – 3 Ni 22/04Zitiert von 7
- BGH, 22.12.2009 – X ZR 28/06Patentrecht: Voraussetzungen einer unzulässigen Erweiterung sowie der Patentfähigkeit bei der beschränkten Aufrechterhaltung eines Patents für ein Hubgliedertor KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BPatG, 31.01.2024 – 8 Ni 25/23
- BPatG, 22.05.2019 – 6 Ni 7/17Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Elektrodynamischer Aktor" – zur Passivlegitimation bei Übertragung des Streitpatents nach Eingang einer Patentnichtigkeitsklage
Zuletzt entschieden
- BPatG, 03.06.2026 – 14 W (pat) 11/22Zitiert von 1
- BPatG, 16.04.2026 – 6 Ni 21/25
- BPatG, 26.03.2026 – 7 Ni 11/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/22#abs-1 (1) Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/22#abs-2 (2) § 21 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.