Gesetze / Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

OlympSchG

§ 1 Gegenstand des Gesetzes

Stand: 10.06.2019

Bund9 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/OlympSchG/1#abs-1 (1) Gegenstand dieses Gesetzes ist der Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/OlympSchG/1#abs-2 (2) Das olympische Emblem ist das Symbol des Internationalen Olympischen Komitees bestehend aus fünf ineinander verschlungenen Ringen nach dem Muster der Anlage 1 (Olympische Ringe).

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/OlympSchG/1#abs-3 (3) Die olympischen Bezeichnungen sind die Wörter "Olympiade", "Olympia", "olympisch", alle diese Wörter allein oder in Zusammensetzung sowie die entsprechenden Wörter oder Wortgruppen in einer anderen Sprache.

§ 2