Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 460
Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung
10 Normen · Ausgangsfassung vom 10.07.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zuständige Stellen
- § 3 Kommissionen
- § 4 Vergütung
- § 5 Erörterungstermin
- § 6 Anpassungslehrgang
- § 7 Eignungsprüfung
- § 8 Entscheidung über den Antrag
- § 9 Kosten
- § 10 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
13.04.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.02.2022, Artikel 1
GV. NRW. S. 404
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Historischer Änderungsnachweis
28.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.03.2022
GV. NRW. S. 481
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).