Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 460

Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung

10 Normen · Ausgangsfassung vom 10.07.2018 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Zuständige Stellen
  4. § 3 Kommissionen
  5. § 4 Vergütung
  6. § 5 Erörterungstermin
  7. § 6 Anpassungslehrgang
  8. § 7 Eignungsprüfung
  9. § 8 Entscheidung über den Antrag
  10. § 9 Kosten
  11. § 10 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    13.04.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.02.2022, Artikel 1

    GV. NRW. S. 404

  2. Historischer Änderungsnachweis

    28.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 28.03.2022

    GV. NRW. S. 481

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).