Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW für die nach dem Ingenieurgesetz reglementierte Berufsbezeichnung
Verordnung über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen nach dem …§ 10 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32219/10#abs-1 (1) Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_32219/10#abs-2 (2) Das für das Recht der Ingenieurinnen und Ingenieure zuständige Ministerium überprüft diese Verordnung und berichtet der Landesregierung bis zum 30. Juni 2023.
Der Minister
für Wirtschaft, Digitalisierung, Innovation und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen