Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2

Fn 2

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung

für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1,

zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen

(Ausbildungsordnung Verwaltungsdienst 1.2 - APOVD1.2)

Vom 5. Juni 2016

Inhaltsübersicht

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Einstellungsvoraussetzungen

§ 2

Bewerbung

§ 3

Eignungsfeststellungsverfahren

§ 4

Einstellung und Zulassung

§ 5

Rechtsstellung

Teil 2

Ausbildung

§ 6

Ausbildungsziel

§ 7

Dauer der Ausbildung

§ 8

Vorzeitige Entlassung

§ 9

Ausbildungsgang

§ 10

Verantwortung für die Ausbildung, Lehrkräfte, Ausbildungsleitung und Praxisanleitung

§ 11

Praktische Ausbildung

§ 12

Schulische Ausbildung

§ 13

Bewertung der Leistungen

§ 14

Voraussetzungen für die Laufbahnprüfung

Teil 3

Prüfung

§ 15

Zweck und Art der Laufbahnprüfung

§ 16

Prüfungsausschuss

§ 17

Prüfungsverfahren

§ 18

Schriftlicher Teil der Laufbahnprüfung

§ 19

Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen

§ 20

Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung

§ 21

Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen

§ 22

Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen

§ 23

Schlussentscheidung

§ 24

Niederschrift über den Prüfungshergang und Erteilung des Zeugnisses

§ 25

Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und Versäumen der Prüfungstermine

§ 26

Verstöße gegen Prüfungsbestimmungen

§ 27

Wiederholung der Prüfung

§ 28

Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten

Teil 4

Laufbahnwechsel von Beamtinnen und

Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes

§ 29

Zulassung, Qualifizierung, Erprobung

Teil 5

Schluss- und Übergangsvorschriften

§ 30

Inkrafttreten

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

§ 1