Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fn 2
Fn 2Volltext
Stand: 26.08.2026
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahn des Verwaltungsdienstes in der Laufbahngruppe 1,
zweites Einstiegsamt, im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen
(Ausbildungsordnung Verwaltungsdienst 1.2 - APOVD1.2)
Vom 5. Juni 2016
Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Einstellungsvoraussetzungen
Bewerbung
Eignungsfeststellungsverfahren
Einstellung und Zulassung
Rechtsstellung
Teil 2
Ausbildung
Ausbildungsziel
Dauer der Ausbildung
Vorzeitige Entlassung
Ausbildungsgang
Verantwortung für die Ausbildung, Lehrkräfte, Ausbildungsleitung und Praxisanleitung
Praktische Ausbildung
Schulische Ausbildung
Bewertung der Leistungen
Voraussetzungen für die Laufbahnprüfung
Teil 3
Prüfung
Zweck und Art der Laufbahnprüfung
Prüfungsausschuss
Prüfungsverfahren
Schriftlicher Teil der Laufbahnprüfung
Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen
Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung
Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen
Schlussentscheidung
Niederschrift über den Prüfungshergang und Erteilung des Zeugnisses
Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und Versäumen der Prüfungstermine
Verstöße gegen Prüfungsbestimmungen
Wiederholung der Prüfung
Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten
Teil 4
Laufbahnwechsel von Beamtinnen und
Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes
Zulassung, Qualifizierung, Erprobung
Teil 5
Schluss- und Übergangsvorschriften
Inkrafttreten
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen