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Satzung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

§ 14 Aufgaben des Vorstandes

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29475/14#abs-1 (1) Der Vorstand verwaltet die Unfallkasse (§ 35 Abs. 1 Satz 1 SGB IV).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29475/14#abs-2 (2) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. Wahl und Abberufung der oder des Vorsitzenden und ihrer oder seiner Stellvertretung (§ 62 Abs. 1 und 5 SGB IV),

2. Vorschlag an die Vertreterversammlung für die Wahl der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und ihrer oder seiner Stellvertretung (§ 36 Abs. 2 Satz 1 SGB IV),

3. Beschlussfassung über Amtsentbindungen und -enthebungen (§ 59 Abs. 2 und 3, § 36 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IV),

4. Beschlussfassung über seine Geschäftsordnung und die Geschäftsordnung seiner Ausschüsse (§ 63 Abs. 1 SGB IV),

5. Erlass von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer obliegen (§ 35 Abs. 2 SGB IV),

6. Mitteilung des Ergebnisses zu den Wahlen der Selbstverwaltungsorgane, Beschlussfassung über die Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane und Mitteilung darüber (§ 60 Abs. 1 bis 4 SGB IV),

7. Aufstellung des Haushaltsplans (§ 70 Abs. 1 Satz 1 SGB IV), Vorschlag an die Vertreterversammlung zu Verwaltungsvermögen (§ 28) und Betriebsmitteln (§ 29),

8. Beschlussfassung über Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen (§§ 72, 73, 75 Abs. 1 Satz 2 SGB IV),

9. Aufstellung der Kassenordnung nach der Sozialversicherungsrechnungsverordnung (SVRV) in der jeweils gültigen Fassung,

10. Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Entschädigungsregelung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse (§ 41 Abs. 4 Satz 1 SGB IV),

11. Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Grundlagen für die Beschäftigung der Bediensteten der Unfallkasse (Dienstrecht) einschließlich der Dienstordnung (§ 13 Nr. 15),

12. Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung der Beamtinnen und Beamten von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts sowie Einstellung, Eingruppierung und Kündigung von Beschäftigten der Entgeltgruppen EG 15 Ü TVöD VKA und höher auf Vorschlag der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,

13. Beschlussfassung von Richtlinien über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen (§ 76 Abs. 2 SGB IV),

14. Bestellung der Mitglieder der Rentenausschüsse (§ 22 Abs. 3) und der Mitglieder des Vorstandes in den Ausschüssen nach § 18,

15. Beschlussfassung von Richtlinien über die Anlegung und Verwaltung des Vermögens, der Rücklage, der Betriebsmittel und über die Höhe der Zuführungen, die Anlage und Verwaltung der Mittel, die Verwendung der Mittel sowie die jährliche Rechnungslegung der Pensionsrückstellungen (§ 31 Abs. 6),

16. Vorschlag an die Vertreterversammlung über die Vorhaltung und Finanzierung einer Rücklage sowie über Zuweisungen an die Rücklage und Entnahmen aus der Rücklage (§ 30),

17. Verhängung von Geldbußen (§112 Abs. 1 SGB IV),

18. Beschlussfassung über Belohnung für die Rettung Verunglückter,

19. Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten, die der Vertreterversammlung vorzulegen sind (§ 13 Nr. 24),

20. Beschlussfassung über die Auslagenerstattung nach § 35 Abs. 1 Satz 4 (§ 17 Abs. 3 SGB VII),

21. Bestellung von geeigneten Sachverständigen zur Prüfung der Jahresrechnung sowie Vorlage der geprüften Jahresrechnung nebst Prüfbericht und Stellungnahme an die Vertreterversammlung,

22. Bestellung der Delegierten und deren Stellvertretungen für den für die Unfallkasse zuständigen Spitzenverband der gesetzlichen Unfallversicherung,

23. Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder des Vorstandes,

24. Beschlussfassung über sonstige Angelegenheiten, die dem Vorstand durch Gesetz oder sonstiges für die Unfallkasse maßgebendes Recht zugewiesen sind oder von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer vorgelegt werden.

§ 13 § 15