Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 386

Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG - KJHG -

34 Normen · ausgefertigt 12.12.1990 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Erster Abschnitt Jugendamt
  3. § 1 Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  4. § 1a Örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  5. § 2 Jugendämter in kreisangehörigen Gemeinden
  6. § 3 Geltung des kommunalen Rechts
  7. § 4 Stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  8. § 5 Beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
  9. § 6 Unterausschüsse
  10. § 7 Widerspruchs- und Beanstandungsrecht
  11. Zweiter Abschnitt Landesjugendamt
  12. § 8 Überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  13. § 9 Geltung der Landschaftsverbandsordnung
  14. § 10 Zuständigkeit des Landesjugendhilfeausschusses
  15. § 11 Stimmberechtigte Mitgliederdes Landesjugendhilfeausschusses
  16. § 12 Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses
  17. § 13 Verfahren des Landesjugendhilfeausschussesin Fällen äußerster Dringlichkeit
  18. § 14 Unterausschüsse
  19. § 15 Pflichtaufgaben der Landesjugendämter
  20. § 15a Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
  21. Dritter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
  22. § 16 Vollzeitpflege
  23. § 17 Versagungsgründe
  24. § 18 Rücknahme der Pflegeerlaubnis
  25. § 19 Aufsicht und Anzeigepflicht
  26. § 20 Erlaubnis und Untersagung des Betriebs einer Einrichtung
  27. § 21 Betreuungskräfte
  28. § 22 Sicherstellung des Schulunterrichts bei Gewährungvon Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung
  29. § 23 Aufsicht über Einrichtungen der Landschaftsverbände
  30. Vierter Abschnitt Ombudschaft
  31. § 24 Ombudsstellen
  32. § 25 Mitwirkung
  33. Fünfter Abschnitt Bericht der Landesregierung
  34. § 26 Kinder- und Jugendbericht
  35. Sechster Abschnitt Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
  36. § 27 Öffentliche Anerkennung
  37. Siebter Abschnitt Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
  38. § 28 Führung der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
  39. Achter Abschnitt Frühförderung
  40. § 29 Maßnahmen der Früherkennung und der Frühförderung für Kinder
  41. Neunter Abschnitt Ganztagsförderung
  42. § 30 Schließzeiten
  43. Zehnter Abschnitt Durchführungs- und Schlussvorschriften
  44. § 31 Durchführungsvorschriften
  45. § 32 Inkrafttreten
  46. Schlussformel